Schulhausordung


Schulhausordnung Schuljahr 2011/2012

Schulweg

Wir benützen vor und nach dem Unterricht den direktesten Schulweg nach Hause. (Die Verantwortung liegt bei den Eltern).

Grundsätzlich kommen die SchülerInnen zu Fuss zur Schule. Kinder von Aussenweilern dürfen das Velo benützen.



Schulhaus

Vor der ersten Stunde am Morgen und am Nachmittag gehen wir erst ins Schulhaus, wenn es läutet.

Während Unterrichtszeiten sind wir in den Gängen des Schulhauses ruhig.

Wir achten auf eine gute Ordnung im Schulhaus (Garderobe, Treppe, Gänge, WC).

Während den grossen Pausen halten wir uns nicht im Schulhaus auf.



Schulhausplatz

Der Pausenplatz ist für alle da. Wir nehmen Rücksicht aufeinander.

Während der Unterrichtszeit am Nachmittag sollen die SchülerInnen nicht durch unnötigen Lärm gestört werden. Fussball spielen und andere laute
Spiele sind dann verboten. Das Schulhausareal ist erst ab 16.30 Uhr für
Spiele wieder frei (ausgenommen roter Platz und Wiese).

Der Schulhausplatz wird während den Pausen und der Unterrichtszeit nicht verlassen. Das Trottoir gehört nicht zum Pausenplatz.

Wir tragen Sorge zu den Spielen und den Geräten auf dem Pausenspielplatz.

Abfälle werfen wir in den Abfallkübel oder in den Grünabfall.

Die Velos und Veloständer lassen wir in Ruhe.

Wenn etwas kaputt geht, melden wir das sofort einer Lehrperson oder dem Abwart.
Ballzone: Feuerwehrplatz, roter Platz und ober Wiese
Schneeballzone: roter Platz und obere Wiese

Bei Nässe darf der Fussballrasen nicht betreten werden!



Verschiedenes

Wir pflegen einen freundlichen Umgang miteinander und nehmen aufeinander Rücksicht. Wir grüssen uns, halten uns gegenseitig die Türen auf, helfen und unterstützen einander wo es nötig ist und hören zu, wenn ein anderer spricht.

Wir kennen und akzeptieren die Stopp-Regel (bei STOPP ist Schluss), wonach jeder Einhalt gebieten kann, wenn es ihm zu viel wird.

Wir achten auf unsere Sprache und vermeiden verletzende Wörter.

Kampf- und Kriegsspielgeräte (Pistolen, Messer...) gehören nicht in die Schule. Wenn Kinder solche Spielgeräte auf das Schulareal mitnehmen, werden diese Geräte eingezogen. Eltern können diese Gegenstände gegen Unterschrift bei der Schulleitung wieder abholen.

Zum Schulmaterial tragen wir Sorge.

Wenn wir krank sind oder aus einem anderen Grund nicht in die Schule gehen können, melden wir dies nach Vorgabe der betreffenden Klassenlehrperson.





Beinwil/Freiamt, im Juni 2010 Die Schulleitung


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